Kontoführungsgebühren

Für die Führung eines Girokontos und die damit verbundenen Dienstleistungen erheben Banken Kontoführungsgebühren. In der Regel erfolgt die Abrechnung zum Ende eines Vierteljahres und wird den Kunden als Anlage zu ihrem Kontoauszug ausgehändigt. In den meisten Fällen verlangen die Banken einen monatlichen Pauschalbetrag zur Deckung der anfallenden Kosten. Häufig bieten die Kreditinstitute verschiedene Pauschalen an, aus denen Kunden die für sie passende Option wählen können. Dabei wird danach unterschieden, ob das Konto per Onlinebanking geführt wird, wie die Abholung der Kontoauszüge erfolgt, wie viele Buchungen monatlich über das Konto abgewickelt werden und ob eine Kreditkarte zum Girokonto ausgehändigt wird. Diese und andere Faktoren können die Höhe der Kontoführungsgebühren beeinflussen.

Vergleich

Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten, kann sich ein Vergleich der verschiedenen Kreditinstitute durchaus lohnen. Insbesondere wenn keine zusätzlichen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, gibt es häufig auch Angebote, bei denen keine Kontoführungsgebühren berechnet werden. Gerade für bestimmte Personengruppen wie Schüler, Auszubildende oder auch Studenten haben die Banken kostenfreie Angebote im Programm.

Kostenloses Girokonto

Kunden, die ein möglichst preiswertes oder kostenloses Girokonto eröffnen wollen, sollten die Angebote genau vergleichen. Häufig ist die kostenlose Zurverfügungstellung an bestimmte Bedingungen geknüpft. So verlangen beispielsweise einige Banken, einen monatlichen Mindestgeldeingang oder begrenzen die Anzahl der monatlichen Buchungen. Wenn diese Auflagen nicht erfüllt werden, wird der Kunde dennoch zur Kasse gebeten, auch wenn das vermeintlich günstige Angebot zunächst eine kostenfreie Kontoführung versprochen hat. In einem Vergleich hat die Stiftung Warentest im September 2011 festgestellt, dass von 77 untersuchten Banken nur 23 ein wirklich kostenloses Konto ohne Bedingungen anbieten. Daher gilt für einen geplanten Kontowechsel: Augen auf bei eventuellen Bedingungen!

Steuererklärung & Absetzen

Wer nicht in den Genuss eines kostenlosen Girokontos kommt, der kann die entstehenden Kosten in seiner Steuererklärung angeben. Einen Pauschalbetrag von 16 Euro jährlich kann jeder beim Finanzamt geltend machen.

Kontowechsel

Wenn eine andere Bank deutlich günstigere Kontoführungsgebühren bietet und die Entscheidung zu einem Kontowechsel gefallen ist, so sollten die Kunden zunächst beide Konten für einen kurzen Zeitraum parallel laufen lassen. In der Regel dauert es einen gewissen Zeitraum, bis alle Buchungen und Einzugsermächtigungen umgestellt wurden, so dass einige Zeit abgewartet werden sollte, bis auf dem alten Konto keine Buchungen mehr erfolgen. Das kann zwar für den Kunden bedeuten, dass er für einige Monate noch die ungeliebten Gebühren bei seiner alten Bank zahlen muss, kann ihn aber gleichzeitig vor Rücklastschriften wegen des bereits aufgelösten Girokontos bewahren.